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   OVG Schleswig-Holstein, 15.05.2009 - 2 LB 21/08 –   

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https://dejure.org/2009,6486
OVG Schleswig-Holstein, 15.05.2009 - 2 LB 21/08 – (https://dejure.org/2009,6486)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15.05.2009 - 2 LB 21/08 – (https://dejure.org/2009,6486)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 15. Mai 2009 - 2 LB 21/08 – (https://dejure.org/2009,6486)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mautpflicht für Fahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs; Wirksamkeit einer auf die Befreiung von Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs von der Mautpflicht nach dem Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz (FStrPrivFinG) gerichteten Vereinbarung; ...

  • Judicialis

    FStrPrivFinG § 3; ; FStrPrivFinG § 7; ; FStrPrivFinG § 9; ; FStrPrivFinG § 10; ; Herrentunnel-Mauthöheverordnung § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mautpflicht für Fahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs: Herrentunnel; Maut; Periodengerechtigkeit; Privatleben; Vorauszahlung; öffentlicher Personennahverkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mautgebühren für den ÖPNV

  • busradar.de (Kurzinformation)

    Herrentunnel Lübeck: Mautpflicht auch für ÖPNV

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mautpflicht gilt auch für ÖPNV - Freistellung der Fahrzeuge des öffentlichen Personannahverkehrs ist mit Vorschriften des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes nicht vereinbar

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 24.81

    Erschließungsbeitragsrecht - Ablösungsbestimmungen - Ablösungsvereinbarung -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.05.2009 - 2 LB 21/08
    Der Grundsatz, dass die Abgabenerhebung nur nach Maßgabe der Gesetze und nicht abweichend von den gesetzlichen Regelungen aufgrund von Vereinbarungen zwischen Abgabengläubiger und Abgabenschuldner erfolgen kann, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für einen Rechtsstaat so fundamental und für jeden rechtlich Denkenden so einleuchtend, dass seine Verletzung als Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot zu betrachten ist, das Nichtigkeit zur Folge hat (BVerwG, Urteil vom 5.6.1959 - VII C 83.57 - BVerwGE 8, 329; Urteil vom 22.8.1975 - IV C 7.73 - BVerwGE 49, 125; Urteil vom 27.1.1982 - 8 C 24/81 - BVerwGE 64, 361).
  • BVerwG, 22.08.1975 - IV C 7.73

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen nach Maßgabe des BBauG und des Ortsrechts;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.05.2009 - 2 LB 21/08
    Der Grundsatz, dass die Abgabenerhebung nur nach Maßgabe der Gesetze und nicht abweichend von den gesetzlichen Regelungen aufgrund von Vereinbarungen zwischen Abgabengläubiger und Abgabenschuldner erfolgen kann, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für einen Rechtsstaat so fundamental und für jeden rechtlich Denkenden so einleuchtend, dass seine Verletzung als Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot zu betrachten ist, das Nichtigkeit zur Folge hat (BVerwG, Urteil vom 5.6.1959 - VII C 83.57 - BVerwGE 8, 329; Urteil vom 22.8.1975 - IV C 7.73 - BVerwGE 49, 125; Urteil vom 27.1.1982 - 8 C 24/81 - BVerwGE 64, 361).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 22/96

    Kostenüberschreitung bei Abfallgebühr

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.05.2009 - 2 LB 21/08
    Etwas anderes gilt lediglich bei bewusst fehlerhaften Kalkulationen (Urteil des Senats vom 24.6.1998 - 2 L 22/96 - NordÖR 1998, 351 = NVwZ 2000, 102).
  • BVerwG, 05.06.1959 - VII C 83.57
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.05.2009 - 2 LB 21/08
    Der Grundsatz, dass die Abgabenerhebung nur nach Maßgabe der Gesetze und nicht abweichend von den gesetzlichen Regelungen aufgrund von Vereinbarungen zwischen Abgabengläubiger und Abgabenschuldner erfolgen kann, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für einen Rechtsstaat so fundamental und für jeden rechtlich Denkenden so einleuchtend, dass seine Verletzung als Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot zu betrachten ist, das Nichtigkeit zur Folge hat (BVerwG, Urteil vom 5.6.1959 - VII C 83.57 - BVerwGE 8, 329; Urteil vom 22.8.1975 - IV C 7.73 - BVerwGE 49, 125; Urteil vom 27.1.1982 - 8 C 24/81 - BVerwGE 64, 361).
  • VGH Bayern, 28.01.2008 - 8 BV 07.2087

    Luftsicherheitsgebühr im Wesentlichen rechtmäßig

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.05.2009 - 2 LB 21/08
    Nach dem im Kommunalabgabenrecht geltenden Grundsatz der Periodengerechtigkeit dürfen die Gebührenpflichtigen grundsätzlich nur mit denjenigen Kosten belastet werden, die in der betreffenden Kalkulationsperiode entstanden sind (vgl. Senatsurt. v. 24.06.1998, a.a.O.; VGH München, Urteil vom 28.1.2008 - 8 BV 07.2087 - juris; Schulte/Wiesemann in Driehaus, a.a.O., § 6 Rdnr. 92).
  • OVG Brandenburg, 23.10.2003 - 2 B 265/03

    grundsätzliche Verpflichtung der Gemeinden Straßenausbaubeiträge zu erheben;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.05.2009 - 2 LB 21/08
    Lässt der Wortlaut einer Vereinbarung in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mehrere Auslegungsmöglichkeiten zu, ist im Wege einer gesetzeskonformen Auslegung zur Vermeidung der Nichtigkeit des Vertrages diejenige Auslegungsmöglichkeit zu wählen, die nicht zur Nichtigkeit der vertraglichen Regelung führt (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 23.10.2003 - 2 B 265/03 - juris; OVG Münster, Urteil vom 12.12.1991 - 11 A 2717/89 - NVwZ 1992, 988; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008, § 59 Rdnr. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.1991 - 11 A 2717/89

    Öffentlich- rechtlicher Vertrag; Verstoß gegen ein Gesetz; Gesetzesinkonkruenz;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.05.2009 - 2 LB 21/08
    Lässt der Wortlaut einer Vereinbarung in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mehrere Auslegungsmöglichkeiten zu, ist im Wege einer gesetzeskonformen Auslegung zur Vermeidung der Nichtigkeit des Vertrages diejenige Auslegungsmöglichkeit zu wählen, die nicht zur Nichtigkeit der vertraglichen Regelung führt (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 23.10.2003 - 2 B 265/03 - juris; OVG Münster, Urteil vom 12.12.1991 - 11 A 2717/89 - NVwZ 1992, 988; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008, § 59 Rdnr. 10).
  • VG Schleswig, 20.11.2007 - 3 A 21/06
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.05.2009 - 2 LB 21/08
    die Klage unter Abänderung des Urteils des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts (- 3 A 21/06 -) abzuweisen.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.1983 - 2 S 1709/81

    Entwässerungsbeitrag; zur Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 15.05.2009 - 2 LB 21/08
    Hinzu kommt, dass die Zulässigkeit von Vorauszahlungsvereinbarungen voraussetzt, dass diese den Vorbehalt einer endgültigen Abrechnung durch einen Bescheid enthalten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.5.1983 - 2 S 1709/81 - ZKF 1984, 174; Driehaus, a.a.O., § 1 Rdnr. 64, § 8 Rdnr. 148).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2019 - 9 A 118/16

    Vorlage an den Europäischen Gerichtshof: Fragen zur Berechnung der LKW-Maut

    Ein solcher Irrtumsspielraum gilt aber nicht für Kostenüberschreitungen, die auf einem schwer und offenkundig fehlerhafter Kostenansatz beruhen (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 1 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz; grundlegend: OVG NRW, Urteil vom 5. August 1994 - 9 A 1248/92-, juris; BayVGH, Urteil vom 17. August 2017 - 4 N 15.1685 -, juris; für das Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetz OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15. Mai 2009 - 2 LB 21/08 -, juris), was auch für den Ansatz von dem Grunde nach nicht ansatzfähigen Kosten, d.h. Kosten, die von vornherein keine Infrastrukturkosten sind, in Betracht zu ziehen wäre.
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.09.2009 - 2 LB 34/08

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Schmutzwassergebühren; Rechtmäßigkeit der

    Danach dürfen die Gebührenpflichtigen grundsätzlich nur mit denjenigen Kosten belastet werden, die in der betreffenden Kalkulationsperiode entstanden sind (vgl. Senatsurt. v. 15.05.2009 - 2 LB 21/08 - Senatsurt. v. 24.06.1998 -2 L 232/96 -, NordÖR 1998, 351 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.12.2021 - 2 LB 3/21

    Rückzahlung aus öffentlich-rechtlichem Erstattungsanspruch

    Damit kommen die für zivilrechtliche Verträge geltenden allgemeinen Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB beim öffentlich-rechtlichen Vertrag ergänzend zur Anwendung (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 - 4 C 21.89 -, juris Rn. 36; BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2018 - EnVR 20/17 -, juris Rn. 17; Senatsbeschluss vom 15. März 2009 - 2 LB 21/08 -, juris Rn. 50; Ellenberger, in: Grüneberg, BGB, 81. Aufl. 2022, § 133 Rn. 4).
  • BVerwG, 10.06.2010 - 9 KSt 6.10
    Die Klägerin hat im erstinstanzlichen Verfahren ausweislich des Urteils des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 15. Mai 2009 - 2 LB 21/08 - die Aufhebung auch des auf eine Gutschrift bezogenen Gebührenbescheides vom 23. Januar 2006 beantragt (UA S. 8 f.) und den Streitgegenstand weder im Berufungsverfahren (UA S. 12, 14) noch mit ihrer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision auf die übrigen, auf Gebührenforderungen gerichteten Bescheide beschränkt; dem hat sich die Beigeladene jeweils angeschlossen.
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